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Foto: Claude Haagen, Minister für soziale Sicherheit in Luxemburg ©MSS
06/06/2023

Luxemburg tritt einem neuen internationalen Abkommen zur Telearbeit bei

Luxemburg tritt einem neuen internationalen Abkommen zur Telearbeit bei. Damit soll Pendler:innen im Grenzgebiet die Arbeit im Homeoffice weiterhin ermöglicht und erleichtert werden. Ein Zuständigkeitswechsel der Sozialversicherung erfolgt demnach erst ab 50% der Arbeitszeit. Auch Deutschland hat das Rahmenabkommen bereits unterzeichnet.

In der offiziellen Mitteilung des Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit wird betont "(...) dass diese Bestimmungen nur für den Bereich der sozialen Sicherheit gelten. Die steuerlichen Bestimmungen werden in gesonderten bilateralen Abkommen geregelt."  Télétravail: un nouvel accord en matière de sécurité sociale dans l'intérêt des travailleurs frontaliers - Ministère de la Sécurité sociale // Le gouvernement luxembourgeois

Nähere Informationen in deutscher Sprache lesen Sie beispielsweise hier Grenzgänger dürfen bis 49,9 Prozent der Arbeit von zuhause aus verrichten (wort.lu) oder hier Sozialversicherung Mehr Homeoffice für Grenzgänger: Luxemburg unterzeichnet neues Abkommen - Tageblatt.lu.